Grundbuchfähige Teilungspläne für Privatpersonen, Firmen und Gemeinden

Auch Makler, Bauträger und Rechtsanwälte haben mit unserem Vermessungsbüro einen sehr zuverlässigen Partner.
Wir bereiten alles vor (Grundbucherhebungen, Erhebungen Vermessungsamt, Vorbereitung der Messdaten und erforderlichen Dokumente) und laden die Anrainer zur Grenzverhandlung ein.
Nach dem Vermessungstermin vor Ort wird der Plan erstellt und beim Vermessungsamt zur Beurkundung eingereicht. Zeitgleich erhält die Partei auf Wunsch einen Vorplan und die Verträge können vorbereitet werden. Sind alle Bescheide von den betroffenen Behörden eingelangt, kann Ihr Vertragserrichter einen Antrag beim Grundbuchamt stellen.

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Grenzherstellungen und Grenzverhandlungen

Wenn Grenzen fehlen oder unklar sind, werden Altpläne im Vermessungsamt erhoben und die Grenzverhandlung vor Ort durchgeführt. Vorbereitung: Grundbucherhebungen, Erhebungen beim zuständigen Vermessungsamt, Messdaten sowie Grenzprotokoll werden vorbereitet, ein Termin fixiert und die Anrainer eingeladen. Grenzverhandlung: Wenn das Anzeigen einer Grenze aufgrund fehlender Vorvermessungen nicht möglich ist, muss man über eine Einigung zu einer Grenze kommen. Mit den Anrainern wird vor Ort gemeinsam die Grenze festgelegt. Sollte sich aufgrund der Einmessung dieses Verhandlungsergebnisses eine Abweichung zur Katastralmappe ergeben, kann eine Mappenberichtigung erstellt und im Vermessungsamt eingereicht werden

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Auszüge aus der Grundstücksdatenbank

Ein Auszug aus der Grundstücksdatenbank kann bei uns bestellt ,per Email verschickt oder nach vorheriger Terminabsprache abgeholt werden. Abfragen aus der Datenbank sind gebührenpflichtig.

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Servitutspläne

Wir stellen in unserem Vermessungsbüro sogenannte Servitutspläne aus (Servitute sind unter anderem Fahr-, Geh- und Leitungsrechte oder Verbotsrechte auf einem fremden Grundstück). Diese können dann als Grundlage für grundbücherliche Eintragungen dienen.

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Bauabsteckungen

Für Bauunternehmen werden für die Ausführung relevante Punkte abgesteckt. In einem weiteren Schritt können Achsen bzw. Fluchtpunkte auf einem Schnurgerüst angegeben werden. Auch eine Kontrolle der Lage und Höhe für die Bestätigung bei der zuständigen Baubehörde sind oft gefragt.

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Leitungsvermessungen

Unsere Kunden auf dem Gebiet der Leitungsvermessungen sind Gemeinden und Leitungsträger. Wir messen und dokumentieren Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Fernwärme, Gas, Kanal und Telefon.

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Lage- und Höhenpläne mit Schichtenlinien und Profilauswertungen,
- digitale Geländemodelle

Architekten und Bauplanungsbüros benötigen oft ein Geländemodell zur Festlegung der Lage und Höhensituation des Bauwerkes und/oder zur Planung der Zufahrt und Außenanlagen. Wir erfassen das Gelände und erstellen ein digitales Geländemodell mit Schichtenlinien und Profilen.

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Massenermittlungen

Auf Basis eines digitalen Geländemodells ermitteln wir die Kubaturen von Geländeabtrag und Geländeauftrag für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdbewegungen.

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